1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Festung Königstein gGmbH, Festung Königstein 1, 01824 Königstein, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).
Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Festung Königstein gGmbH, Festung Königstein 1, 01824 Königstein, DE
Die vivenu GmbH, Völklinger Straße 33, 40221 Düsseldorf, Deutschland, gemeinsam mit ihren verbundenen Unternehmen (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“), die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.
2. Vertragsschluss
Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.
Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.
Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.
Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.
vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.
3. Ticket Form
Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).
Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.
Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.
Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).
4. Rechte und Pflichten
Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.
Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.
Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.
Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.
Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.
Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.
5. Weitergabe von Tickets
Tickets dürfen maximal zu dem auf dem Ticket ausgewiesenen Ticketpreis weitergegeben werden. Die gewerbliche Weitergabe (bspw. im Rahmen eines Gewinnspiels oder für Werbezwecke) ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Veranstalters oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) untersagt. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.
Sofern Tickets über die auf dieser Website zur Verfügung gestellte Wiederverkaufsfunktion weiterveräußert werden, gelten die folgenden Bedingungen:
Die Wiederverkaufsfunktion steht nur für Tickets zur Verfügung, die vom Veranstalter über die vivenu-Services ordnungsgemäß erworben wurden (sog. Sekundärmarkt). Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Wiederverkaufsfunktion für einzelne Veranstaltungen, Ticketarten und -kategorien oder zu bestimmten Zeitpunkten einzuschränken oder auszuschließen, insbesondere aufgrund vertraglicher Vorgaben von Partnern (z.B. Künstlern, Spielstätten) oder behördlicher Auflagen. Es besteht kein Anspruch auf Stornierung oder Weiterverkauf von Tickets.
Mit Einstellen eines Tickets in den Sekundärmarkt erklärt der verkaufende Endkunde („Erstkäufer“) verbindlich, das Ticket an den Veranstalter zu dem ursprünglichen Ticketpreis (Nennwert) oder zu dem gemäß Ziff. 5.2.3 festgelegten Preis („Zweitmarktpreis“) zurückzugeben bzw. zu verkaufen, sobald ein anderer Endkunde („Zweitkäufer“) das Ticket erwirbt. Im Falle eines erfolgreichen Weiterverkaufs überträgt der Veranstalter das Ticket auf den Zweitkäufer. Das ursprünglich an den Erstkäufer ausgestellte Ticket wird storniert bzw. invalidiert, während ein neues Ticket für den Zweitkäufer erstellt wird.
Der Veranstalter kann für den Weiterverkauf von Tickets feste Preise oder eine Preisspanne vorgeben. Es können zusätzliche Gebühren für den Wiederverkauf anfallen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verkaufsreihenfolge von direkt vom Veranstalter angebotenen Tickets und über die Wiederverkaufsfunktion angebotene Tickets („Sekundärmarkttickets“) zu steuern. Insbesondere können zuerst noch verfügbare Tickets verkauft werden, bevor Sekundärmarkttickets zum Verkauf angeboten werden. Sofern mehrere Sekundärmarkttickets für denselben Bereich oder dieselbe Kategorie (z.B. in Stehblöcken) verfügbar sind, erfolgt die Auswahl der zum Verkauf stehenden Sekundärmarkttickets nach einem vom Veranstalter festgelegten, nicht-diskriminierenden Faktor, der u.a. den Zeitpunkt des Einstellens in den Sekundärmarkt berücksichtigt.
Der Kunde wird über den Status des zum Wiederverkauf angebotenen Tickets per E-Mail informiert. Insbesondere erhält der Erstkäufer nach erfolgreichem Einstellen eines Tickets in den Sekundärmarkt eine Bestätigung per E-Mail. Der Erstkäufer kann das Ticket jederzeit und solange aus dem Sekundärmarkt entfernen, bis sich das Ticket im Warenkorb eines Zweitkäufers befindet. Sollte ein zum Weiterverkauf angebotenes Ticket nicht verkauft werden (z.B. wegen Ablaufs der Veranstaltung, Stornierung), erhält der Erstkäufer eine entsprechende Mitteilung.
Nach erfolgreichem Weiterverkauf zahlt der Veranstalter dem Erstkäufer den Zweitmarktpreis zuzüglich etwaiger Gebühren. Die Auszahlung erfolgt gemäß vereinbarter Zahlungsmethode.
Ein über die Wiederverkaufsfunktion erworbenes Ticket kann vom Zweitkäufer gemäß der Regelungen dieser Ziff. 5 über die Wiederverkaufsfunktion erneut zum Weiterverkauf angeboten werden. Es gelten insofern die Voraussetzungen und Bedingungen wie für den Erstkäufer.
Bei einem Verstoß kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vom Endkunden die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 500 € pro Ticket verlangen und die Zugangsberechtigung zu einer Veranstaltung für entsprechende Tickets ersatzlos verweigern. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets
Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung
Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung
Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar.
In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.
Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.
7. Haftung
Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.
Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.
8. Schlussbestimmungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.
Es findet das Recht am Sitz des Veranstalters unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Sofern der Endkunde Verbraucher im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ist, bleiben die gesetzlich zwingenden Vorschriften (insbesondere des Verbraucherschutzes) unberührt.
Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu der Sitz von vivenu.
Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:
Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters
Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:
9.1 Zustimmung zur Besucherordnung der Festung Königstein gGmbH
Mit der Bestellung von Tickets und/oder Jahreskarten über diesen Online-Ticketshop erklärt der Endkunde seine Zustimmung zur Besucherordnung der Festung Königstein(opens in a new tab). Diese wird vollumfänglich Vertragsbestandteil.
9.2 Ticketformate /technische Voraussetzungen des Endkunden
Der Endkunde erhält nach Kauf eines Tickets im Online-Shop ein digitales Ticket im Dateiformat PDF oder als Datei für die Ticket-Wallet zugesendet, welches folgende Informationen enthält:
• Bezeichnung der Eintrittspreiskategorie/Veranstaltung/Führung, für die das Ticket bestellt wird
• Anzahl der Personen, die einzulassen sind, sowie ggf. einschlägige Kriterien für die Preisbemessung (Erwachsene, Kinder etc.)
• Besuchstag bzw. -zeitraum
• Barcode bzw. QR-Code, der die Gültigkeitskontrolle des Tickets am Einlass bzw. am Startpunkt einer Führung/Veranstaltung ermöglicht
• Ein Postversand findet NUR bei Bestellung einer JAHRESKARTE KLASSISCH gem. Ziff. 9.8.2 statt.
Der Endkunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass er über die technischen Voraussetzungen verfügt, die für eine Wiedergabe und einen Ausdruck des Tickets erforderlich sind. Zu diesen zählen:
• die Verfügbarkeit eines PDF-Readers
• die Verwendung von weißem Papier im Format DIN A4/Letter
• der Ausdruck in Originalgröße (100%)
ODER
• die Verwendung eines Smartphones, welches die Anzeige des im Browser nach Abschluss der Bestellung angezeigten Barcodes ermöglicht
ODER
• die Verwendung eines Smartphones, welches den mobilen Empfang von E-Mails und die Anzeige des Tickets in einer geeigneten Ticket-Wallet App ermöglicht.
Der Endkunde ist verpflichtet, für eine Lesbarkeit des Bar-bzw. QR-Codes auf dem gem. Ziff. 9.2 zur Verfügung gestellten Ticket bei Teilnahme an einer Veranstaltung/Führung Sorge zu tragen. Insbesondere ist er verpflichtet, jede Art von Verschmutzungen und/oder Beschädigungen des Barcodes zu vermeiden und einen lesbaren Ausdruck bzw. eine lesbare Anzeige zu gewährleisten.
9.3 Ticketlesbarkeit / Ticketakzeptanz
Der Veranstalter ist zum einmaligen Einlass derjenigen Person(en) in die Festung Königstein bzw. zur einmaligen Zulassung der Teilnahme derjenigen Person(en) an einer Veranstaltung/Führung verpflichtet, die sich am Einlass bzw. vor Beginn einer Veranstaltung/Führung durch ein insgesamt lesbares Ticket gem. Ziff. 9.2 legitimiert (legitimieren).
Sofern mehrere Ausdrucke eines digitalen Tickets gem. Ziff. 9.2 existieren, ist der Veranstalter zum einmaligen Einlass in die Festung Königstein bzw. zur einmaligen Zulassung der Teilnahme derjenigen Person(en) an einer Veranstaltung/Führung verpflichtet, die sich am Einlass bzw. vor Beginn einer Veranstaltung/Führung an erster Stelle durch ein insgesamt lesbares Ticket gem. Ziff. 9.2 legitimiert (legitimieren).
Die Verpflichtung zur Zulassung der Teilnahme ohne Legitimation durch ein insgesamt lesbares Ticket gem. Ziff. 9.2 besteht auch dann nicht, wenn ein Kaufvertrag gem. Ziff. 2.4 wirksam zustande gekommen und der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung gem. Ziff. 9.9 nachgekommen ist.
Der Veranstalter ist nicht zur Ersatzbeschaffung eines Tickets verpflichtet, das dem Kunden nach Zugang der E-Mail-Bestätigung nebst Anhang (Ziff. 3.1/9.2) abhandengekommen ist. Das Ticket ist nur am angegebenen Tag bzw. zur angegebenen Uhrzeit gültig. Es verliert mit Zutritt zur Festung Königstein und Entwertung an der Ticketlesestation seine Gültigkeit.
Für Jahreskarten (KLASSISCH oder DIGITAL) gelten abweichende Regeln – siehe Ziff. 9.8.1/9.8.2.
Tickets sind nach erfolgtem Eintritt nicht übertragbar. Tickets, die verfälscht oder in sonstiger Weise manipuliert sind, berechtigen nicht zum Eintritt und werden durch die den Veranstalter ersatz- und entschädigungslos eingezogen. Gleiches gilt im Falle der missbräuchlichen Verwendung von Tickets.
9.4 Verspätetes Eintreffen des Kunden am Veranstaltungsort/Treffpunkt der Führung
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, mit dem Beginn einer Veranstaltung/Führung auf verspätete Kunden mit Onlinetickets zu warten. Die Veranstaltung/Führung beginnt pünktlich zu dem auf dem Ticket angegebenen Zeitpunkt. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, verspätete Kunden mit Onlinetickets zu der bereits begonnenen Veranstaltung/Führung einzulassen bzw. zu geleiten.
9.5 Historische Bausubstanz erfordert angemessene Kleidung/Schuhwerk
Dem Endkunden ist bekannt, dass es sich bei dem Gelände der Festung Königstein, den darauf befindlichen Gebäuden sowie den angrenzenden Flächen um historische Anlagen und Baudenkmale mit Unebenheiten, abschüssigen Wegen, ungleichmäßigen Treppen, Rutschgefahr usw. handelt. Das Betreten des Geländes und der hierauf befindlichen Gebäude erfordert daher das Tragen angemessener Kleidung und geeigneten Schuhwerks sowie angemessenes Verhalten der Kunden, um der Gefahr von Unfällen und/oder Beschädigungen von mitgeführtem Eigentum entgegenzuwirken.
9.6 Inhaltliche Gestaltung von Veranstaltungen /Führungen
Die inhaltliche Gestaltung einer Veranstaltung/Führung obliegt allein dem Veranstalter. Sofern der Veranstalter eine Änderung von Inhalten für sachdienlich oder notwendig hält, ist ihm dies jederzeit möglich. Er erfüllt mit der Vermittlung der Teilnahme an einer in dieser Weise geänderten Veranstaltung/Führung seine vertraglichen Verpflichtungen.
9.7 Rücktrittsrecht/Rückabwicklung
9.7.1 Änderungen/Rücktritt durch die Festung Königstein gGmbH
9.7.1.1 Absage auf Grund von Krankheit/Unmöglichkeit/Preisirrtum
In folgenden Fällen ist der Veranstalter berechtigt, von einem Vertrag zum Einlass in die Festung Königstein bzw. zur Zulassung der Teilnahme an einer Veranstaltung/Führung zurückzutreten:
• wenn der für eine Veranstaltung verpflichtete Künstler/für eine Führung verpflichtete Gästeführer erkrankt ist und ein Ersatz trotz entsprechender Bemühungen nicht verpflichtet werden kann,
• bei Vorliegen einer behördlichen Anordnung oder gerichtlichen Entscheidung und in sonstigen Fällen der Unmöglichkeit der zu erbringenden Leistung,
• in Fällen offensichtlicher Preisirrtümer,
• bei Nichterreichen der angegebenen Mindestteilnehmerzahl.
Der Veranstalter wird in solchen Fällen den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die Veranstaltung/Führung nicht durchgeführt wird und einen bereits bezahlten Ticketpreis unverzüglich zurückerstatten.
9.7.1.2 Bei Absage der Veranstaltung/Führung auf Grund der Witterungsumstände erfolgt die Erstattung nach Zusendung der Tickets (postalisch an die Festung Königstein gGmbH, Festung Königstein 1, 01824 Königstein oder per E-Mail an: ticket@festung-koenigstein.de), auf dem bei der Ticketbestellung bzw. beim Ticketkauf gewählten Zahlungsweg (Kreditkarte, Paypal) oder per Banküberweisung innerhalb von vier Wochen.
9.7.2 Änderung von Veranstaltungen
Besetzungsänderungen begründen kein Umtauschrecht des Kunden bzw. keine Rücknahmeverpflichtung des Veranstalters. Änderungen des Beginns von Veranstaltungen/Führungen aus wichtigem Grund bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Der Veranstalter informiert in geeigneter Form über Änderungen gegenüber den Angaben im Veranstaltungskalender bzw. in sonstigen eigenen Veröffentlichungen. Der Besucher ist seinerseits verpflichtet, den ggf. geänderten Beginn den Veröffentlichungen des Veranstalters zu entnehmen oder an der Kasse zu erfragen.
9.7.3 Abbruch von Veranstaltungen/Führungen
Open-Air-Veranstaltungen und Führungen finden auch bei ungünstiger Witterung statt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib und Leben bzw. die Gesundheit der Besucher, der Künstler oder des Personals befürchten lassen, wird die Veranstaltung/Führung abgebrochen. Bei Abbruch einer (Konzert-)Veranstaltung wird der Eintrittspreis nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs nicht bis zur Pause (oder mind. 20 Minuten bei Vorstellungen ohne Pause) gespielt worden ist und wenn der Erstattungsanspruch durch Einsendung des Tickets innerhalb von acht Wochen nach der abgebrochenen Veranstaltung geltend gemacht worden ist. Danach erlischt jeder Anspruch auf Erstattung. Darüberhinausgehende Ansprüche sind, soweit eine Haftung des Veranstalters entsprechend der nachstehenden Regelung der Ziff. 2.8 ausscheidet, ausgeschlossen.
9.7.4 Rücktritt durch den Kunden
Der Endkunde hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Rücknahme von Tickets seitens des Veranstalters. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Tickets für Veranstaltungen/Führungen, liegt kein Fernabsatzgeschäft gem. § 312 g Abs. 2 S. 1 Ziff. 9 BGB vor, sodass kein Widerrufs- und kein Rückgaberecht besteht.
9.7.4.1 Aufgrund der Beschaffenheit der Festungsanlage (vgl. Ziff. 9.5) kann die Teilnahme an Führungen mit körperlichen Anstrengungen verbunden sein. Sie erfordert das Tragen angemessener Kleidung und geeigneten Schuhwerks. Ein Rücktrittsgrund ist nicht gegeben, wenn ein Endkunde vor Ort erkennt, dass er die körperlichen Anstrengungen nicht bewältigen kann oder möchte bzw. seine Kleidung/sein Schuhwerk für die Teilnahme an einer Führung unpassend ist.
9.7.4.2 Bei Verlust von Tickets wird kein Ersatz geleistet, es sei denn, der Endkunde weist sich ordnungsgemäß aus und kann anhand von Belegen glaubhaft machen, welche Tickets er erworben hat. In diesem Fall erhält er eine Ersatzkarte. Werden für dieselbe Eintrittskarte/Veranstaltung/Führung und denselben Platz Original- und Ersatzticket vorgelegt, verliert die Ersatzkarte ihre Gültigkeit.
9.7.4.3 Der Endkunde hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, wenn er zum Besuch kein insgesamt lesbares Ticket gem. Ziff. 9.2 bei sich führt und ihm aus diesem Grund der Einlass in die Festung Königstein bzw. die Teilnahme an einer Veranstaltung/Führung verweigert wird.
9.7.4.4 Des Veranstalter ist berechtigt, Bereiche des Festungsplateaus ganz oder teilweise zu sperren oder den Zutritt zu diesen zu beschränken. Durch derartige Sperrungen oder Zutrittsbeschränkungen werden Ansprüche des Kunden, insbesondere eine Erstattung, nicht begründet.
9.8 Besondere Bestimmungen für die Bestellung von Jahreskarten
Die Jahreskarte der Festung Königstein kann in zwei Varianten bestellt werden: entweder als JAHRESKARTE DIGITAL oder als JAHRESKARTE KLASSISCH
Beide Varianten der Jahreskarte gelten:
- für einen Erwachsenen und maximal zwei Kinder (7 bis 16 Jahre, vier weitere Kinder im Alter zwischen 0 bis 6 Jahre können zusätzlich mitkommen).
- für Veranstaltungen, die im Festungseintritt regulär inklusive sind (z.B. Barock trifft Wein auf Königstein, Sonntagskonzerte in der Garnisonskirche, Märchenfest, Ferienspaß für Königskinder)
- nicht für Sonderveranstaltungen (z.B. Lesungen, Festung Königstein OPEN AIR-Konzerte) mit erhöhtem oder zusätzlichem Eintritt!
- nicht für Führungen oder die Nutzung eines Audioguides
- nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis
Bitte beachten Sie die besonderen Eintrittsregelungen für den Historisch-Romantischen Weihnachtsmarkt an den Adventswochenenden: Die Jahreskarte kann dafür genutzt werden, aber für den gewünschten Besuchstag muss zusätzlich ein kostenloses Inhaber-Ticket online gebucht werden: www.festung-koenigstein.de/weihnachtsmarkt-tickets
Baumaßnahmen, Witterung und höhere Gewalt können die Zugänglichkeit der Festung einschränken. Ansprüche auf Minderung des Preises, Verlängerung der Karte oder sonstigen Schadenersatz sind ausgeschlossen.
9.8.1 Bedingungen für die JAHRESKARTE DIGITAL
Die JAHRESKARTE DIGITAL ist ab dem Zeitpunkt der Bestellung sofort für ein Jahr (365 Tage) gültig und berechtigt beliebig oft zum Festungsbesuch (inklusive Dauer- und Sonderausstellungen, die Benutzung des Aufzugs und zahlreiche Veranstaltungen innerhalb der regulären Öffnungszeiten). Nach der Bestellung wird der Endkunde auf eine Bestätigungsseite geleitet, wo er aufgefordert wird, die bestellte(n) Jahreskarte(n) zu personalisieren. Dafür muss jeweils Name, Vorname, Geburtsdatum, PLZ und Wohnort eingetragen werden. Im Anschluss erhält der Endkunde die Jahreskarte als PDF-Datei zum Download oder für die Ticket-Wallet App des Smartphones. Die Personalisierung ist nur einmalig möglich und nachträglich nicht mehr änderbar. Die Personalisierung kann auch über einen Link in der Ticket-E-Mail erfolgen, wenn die Personalisierung nicht bereits direkt nach der Bestellung erfolgt ist.
Die JAHRESKARTE DIGITAL gilt am Einlass der Festung Königstein NUR in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis.
9.8.2 Bedingungen für die JAHRESKARTE KLASSISCH
Die JAHRESKARTE KLASSISCH gilt vom Tag des ersten Besuchs an gerechnet für 12 Monate (einschließlich des Tages des Erstbesuchs im Folgejahr) und berechtigt beliebig oft zum Festungsbesuch (inklusive Dauer- und Sonderausstellungen, die Benutzung des Aufzugs und zahlreiche Veranstaltungen innerhalb der regulären Öffnungszeiten).
Die JAHRESKARTE KLASSISCH wird ohne Eintragung persönlicher Daten mit einem vom Veranstalter gewählten Versanddienstleister - versichert - versendet. Der Versand erfolgt innerhalb von 7 Werktagen ab Bestelleingang. Die Bearbeitungsgebühr für den versicherten Postversand beträgt 6,00 €, unabhängig davon wie viele Jahreskarten (klassisch) bestellt werden.
Nach Erhalt der Jahreskarten muss der Endkunde seine persönlichen Daten auf der Rückseite der Jahreskarte selbst ausfüllen. Die Gültigkeit wird vom Servicepersonal beim ersten Besuch eingetragen. Die Karte ist danach nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Eine Rücknahme der Karte ist nicht möglich. Bei Verlust oder Beschädigung erfolgt kein Ersatz.
9.9. Zahlungsbedingungen
Der Endkunde ist zur Bezahlung des Kaufpreises der von ihm bestellten Tickets verpflichtet. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Die Zahlung erfolgt als Vorauszahlung durch den Endkunden per Kreditkarte der Institute Visa, MasterCard und American Express oder per PayPal, Google Pay oder Apple Pay. Die Abrechnung der Online-Ticketbestellungen sowie das technische Processing erfolgen durch die vivenu GmbH, Kesselstr. 3, 40221 Düsseldorf
9.10 Gewerbliche Rechte und Urheberrechte
9.10.1 Die Inhalte der Internetseite des Online-Ticketshops sowie die ihr zugrunde liegende Software sind urheberrechtlich geschützt. Die auf den Websites genannten Firmennamen, Logos und/oder Produktbezeichnungen sind ggf. als gewerbliche Schutzrechte geschützt.
9.10.2 Der Veranstalter behält sich ausdrücklich alle ihm aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zustehenden Rechte vor. Dies gilt insbesondere für eine unzulässige Nutzung von im Onlineshop veröffentlichen Texten, Bildern und des Designs. Jede in diesen AGB nicht ausdrücklich zugelassene Nutzung bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
9.11 Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung
9.11.1 Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche aus Geschmacksgründen oder wegen Nichtgefallens des Festungsbesuchs bzw. einer Veranstaltung/Führung sind ausgeschlossen.
9.11.2 Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Einschränkung gilt nicht für die Haftung bzgl. solcher Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.
In diesem Zusammenhang erkennt der Endkunde an, dass es sich bei dem Gelände der Festung Königstein, den darauf befindlichen Gebäuden sowie den angrenzenden Flächen um historische Anlagen und Baudenkmale handelt. Das Betreten des Geländes und der darauf befindlichen Gebäude erfolgt daher auf eigene Gefahr des Endkunden. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch das Verhalten des Endkunden verursacht worden sind, welches seinen Pflichten gem. Ziff. 9.5 zuwiderläuft.
9.11.3 Der Veranstalter haftet nur für Pflichtverletzungen ihrer Erfüllungsgehilfen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Einschränkung gilt nicht für die Haftung bzgl. solcher Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Die Regelung gem. Ziff. 9.11.2 gilt entsprechend.
9.11.4 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Endkunden gegenüber dem Veranstalter wegen Mangelhaftigkeit der Leistung oder sonstiger Pflichtverletzungen beträgt ein Jahr.
9.11.5 Der Veranstalter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teil.
9.12 Datenschutz
Bei der Online-Ticketbestellung ist die Datenschutzerklärung für den Online-Ticketshop der Festung Königstein gGmbH(opens in a new tab) sowie die Datenschutzerklärung der vivenu GmbH(opens in a new tab) zu beachten.
9.13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.13.1 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Königstein, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
9.13.2 Im Verhältnis zu Unternehmern ist der Gerichtsstand Dresden.
9.13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.14 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln in den zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile dieser Klauseln nicht. Anstelle der ganz oder teilweise ungültigen Klausel tritt dann die gesetzliche Regelung.
